Das Archiv des Landtags Rheinland-Pfalz als Lernort
Das Archivs des Landtags Rheinland-Pfalz stellt sich im Februar 2022 im Interview vor:
Die Fragen beantworteten uns Frau Hermani und Frau Johnen
- Könnten Sie uns einen kurzen Überblick über die Bestände des Archivs des Landtags geben?
Das Archiv des Landtags Rheinland-Pfalz ist für die Unterlagen des rheinland-pfälzischen Parlaments seit der Beratenden Landesversammlung im Jahr 1946 zuständig. Es bewahrt Schriftstücke (handschriftlich und maschinenschriftlich), Fotografien, Tonmitschnitte, Videoaufzeichnungen, Datensammlungen, Plakate und Ausstellungstücke zur Landtagsgeschichte. Es befindet sich im 2. Obergeschoss des sogenannten Ärztehauses (Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz) in unmittelbarer Nähe zum Sitz des Landtags im historischen Deutschhaus. Dass der Landtag sein eigenes Archiv unterhält, ist auf das Landesarchivgesetz (LArchG) zurückzuführen. Dort wird in § 11 Folgendes festgelegt:
(1) Das Archivgut des Landtags wird im Landtagsarchiv aufbewahrt; der Landtag kann dem Landeshauptarchiv Unterlagen zur Verwahrung übergeben oder zur Übernahme anbieten.
(2) Der Landtag regelt die Benutzung des Landtagsarchivs unter Berücksichtigung seiner verfassungsrechtlichen Stellung sowie der Grundsätze der §§ 1 bis 4 und des § 9 Abs. 3.
Bestände des Landtagsarchiv Rheinland-Pfalz:
- Dokumente, Drucksachen und parlamentarische Akten des Landtags-Rheinland-Pfalz sowie der Beratenden Landesversammlung aus Plenarsitzungen, Ausschüssen und sonstigen Gremien
- Bildarchiv mit Bildern zum Parlamentsgeschehen sowie von Abgeordneten seit 1946
- Akten der Landtagsverwaltung
- Audiovisuelle Quellen zur Arbeit des Landtags
Darüber hinaus sammelt das Landtagsarchiv:
- Biografische Daten über Abgeordnete des Landtags und der Beratenden Landesversammlung
- Daten zu Gremien des Landtags
- Plakate zum Landtag
- 3D-Objekte zur Landtagsgeschichte
- Gibt es unter den von Ihnen vorgestellten Beständen Dokumente, die für Sie persönlich besonders spannend sind?
„Ich finde es spannend, in den Beständen des Landtags zu Gesetzen zu recherchieren. Besonders bei schon lang bestehenden Gesetzen ist es interessant nachzuverfolgen, wie sie sich im Laufe der Zeit verändert haben und wie sie an die heutige Zeit angepasst wurden. Quellen sind dabei Gesetzentwürfe, Änderungsanträge sowie die Protokolle der Ausschuss- und Plenarsitzungen, in denen über die Gesetze debattiert und abgestimmt wurde.“
Lea-Celine Hermani (23 Jahre), Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste im Landtagsarchiv
„Mich faszinieren insbesondere die frühen Aufzeichnungen des Landtags aus der Zeit direkt nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Abgeordneten regelten zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens neu und schufen eine ganze Reihe von grundlegenden Gesetzen. Zugleich wird an vielen Stellen die Not dieser Zeit sichtbar, so z. B. in Debatten über die mangelnde Versorgung mit Lebensmitteln oder bei der Bereitstellung von Wohnraum in den zerstörten Städten und Dörfern des Landes. Auch die Mitglieder des Landtags selbst standen vor alltäglichen Problemen und litten am Mangel. So wurden zum Beispiel die Rückseiten von Schriftstücken für andere Dokumente genutzt, weil das Papier knapp war.“
Bettina Johnen (45 Jahre), wissenschaftliche Dokumentarin im Landtagsarchiv
- Welche noch offenen Forschungsfragen könnten mit Hilfe Ihres Archivmaterials von SchülerInnen und Studierenden in Zukunft betrachtet werden?
Eine aussagekräftige serielle Quelle sind die Kleinen Anfragen. Jedes Mitglied des Landtags kann Fragen an die Landesregierung stellen, die Kleinen Anfragen sind Teil des Kontrollrechts des Parlaments. Im Laufe der Jahrzehnte lassen sich so z. B. zeitbestimmende Themen ablesen oder regionale Schwerpunkte feststellen. Die Kleinen Anfragen gehören zu den Landtagsdrucksachen: Sie sind öffentlich und liegen in gedruckter Form vor. Seit 1987 sind alle Drucksachen im Offenen Parlamentarischen Auskunftssystems des Landtags (OPAL, www.opal.rlp.de) erfasst und mit beschreibenden Daten angereichert. So lassen sich für SchülerInnen kleine Datenauswertungen am Computer einfach bewerkstelligen.
Für studentische Abschlussarbeiten eignen sich beispielsweise thematische Diskursanalysen. Mögliche Themen lassen sich leicht anhand der Tagesordnungen (Inhaltsverzeichnisse) von Plenarsitzungen recherchieren. Denkbar wären zum Beispiel zeitvergleichende Arbeiten zum Diskurs um Naturschutz, Umweltschutz und Klimawandel oder die Integration von Flüchtlingen und Migranten, Ausarbeitungen zur Thematisierung und Darstellung von Religionen (Christentum / Judentum / Islam) im Parlament oder eine Analyse von Redebeiträgen über die Rolle der Frau in der Gesellschaft.
- Welche Zugangsmöglichkeiten bietet das Archiv des Landtags für SchülerInnen, Studierende und Lehrkräfte?
Das Archiv des Landtags ist ein öffentliches Archiv und kann mit vorheriger Anmeldung für Einsichtnahmen in Archivgut im Lesesaal genutzt werden. Die Anmeldung kann telefonisch (06131/208-2229) oder per E-Mail (archiv@landtag.rlp.de) erfolgen. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:
In Sitzungswochen:
Montag – Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr
In den Parlamentsferien (= Schulferien RLP):
Montag – Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr
Aufgrund der COVID-19-Pandemie gelten derzeit verkürzte Öffnungszeiten und die Verpflichtung zur Beachtung des aktuell gültigen Hygienekonzeptes.
Zudem ist ein Besuch mit Führung durch das Archiv für Schüler- und Studierendengruppen möglich.
Die MitarbeiterInnen des Landtagsarchivs unterstützen Sie gerne bei Recherchen. Sie können Ihre Rechercheanfrage an archiv@landtag.rlp.de richten.
- Gibt es bei der Arbeit mit Ihrem Archivmaterial im Rahmen des Geschichtsunterrichts oder Studiums spezielle archivrechtliche Vorgaben zu beachten?
Die Nutzung von Archivgut wird im Landesarchivgesetz geregelt. Besonders relevant für die Benutzung sind die Sperrfristen:
- 30 Jahre nach Entstehung: Allgemeine Sperrfrist für Archivgut
- 10 Jahre nach dem Tod: Personenbezogenes Archivgut
oder 100 Jahre nach Geburt: Bei unbekanntem Sterbedatum
oder 60 Jahre nach Entstehung: Bei unbekanntem Geburts- und Sterbedatum.
Unter bestimmten Bedingungen ist die Verkürzung von Sperrfristen möglich.
Öffentliche Dokumente (z. B. Drucksachen und Plenarprotokolle) fallen nicht unter die Sperrfrist. Diese können ab der 11. Wahlperiode über das Offene Parlamentarische Informationssystem des Landtags (OPAL, www.opal.rlp.de) als Volltext-PDF aufgerufen werden. So kann beispielsweise ein einleitender Archivbesuch SchülerInnen oder Studierende allgemein über die Arbeit des Archivs informieren und im Anschluss im Rahmen eines Schülerprojektes oder einer studentischen Arbeit mit Hilfe des Internets selbstständig weiterrecherchiert werden.
Kontakt
E-Mail:
opal@landtag.rlp.de (Parlamentsdokumentation)
archiv@landtag.rlp.de (Archiv)
Postanschrift:
Landtag Rheinland-Pfalz
Dieter-von-Isenburg-Straße 1
55116 Mainz
Besuchsanschrift:
Deutschhausplatz 3
2. Obergeschoss
55116 Mainz